Welche Kosten kommen auf mich als Lehrkraft für die Klassenfahrt zu?
Seien wir ehrlich, ohne das Engagement von Lehrerinnen und Lehrern sowie Begleitpersonen können Klassenfahrten nicht durchgeführt werden. In den Schul- und Kultusministerien herrscht darüber zwar ebenso Einigkeit wie über den Bildungsauftrag einer Klassenfahrt, dennoch sind die Möglichkeiten bzw. auch der politische Wille der einzelnen Länder, Klassenfahrten zu ermöglichen, begrenzt. Oftmals reduzieren sich die Hilfestellungen des jeweiligen Bundeslandes auf die mittlerweile gesetzlich vorgeschriebene Übernahme der Kosten für der Lehrerinnen und Lehrer. Dabei haben die Begleitpersonen Alternativen, auf die knappen Mittelvergabe zu reagieren: Zum Einen können Sie auf die Erstattung der Reisekosten schriftlich verzichten. Zum Anderen bieten gerade Reiseveranstalter diverse Serviceangebote, die Klassenfahrten für die Begleitpersonen händelbarer machen. Zu nennen ist zum Beispiel eine flexible und großzügige Freiplatzregelung, die Lehrerinnen und Lehrer in der Regel kostenfrei mitfahren lässt uvm. Bei letztgenannten Klassenfahrten sind die monetären Kosten für die Begleitpersonen gering. Sollten Sie doch Kosten haben, können Sie sich am Ende der Klassenfahrt eine Einzelrechnung erstellen lassen, die zur Vorlage beim Finanzamt dient.